Wohnraum und Service

Wir bieten guten, gepflegten Wohnraum und Service rund ums Haus.

Als Genossenschaft steht für uns die soziale Verantwortung im Vordergrund unseres Handelns und nicht das Abschöpfen von Profiten. Gewinne werden z.B. für die Instandhaltung und Modernisierung der Wohnanlagen investiert. Auch Kündigungen wegen Eigenbedarf gibt es bei uns nicht, denn als Mitglied der BG RIED sind Sie quasi "Mieter und Eigentümer" in einer Person.

Bei uns können Sie die Wohnung mieten, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

Ob Single, Paar oder Familie, ob jung oder alt - wir bieten unseren Mitgliedern geeigneten Wohnraum für alle Lebensphasen.

Öffentlich geförderte Wohnungen mieten, wer hat Anspruch ?

Was sind öffentlich geförderte Wohnungen überhaupt?

Öffentlich geförderte Wohnungen sind Wohnungen, die das Land bezuschusst. Die Mieten im Sozialen Wohnungsbau sind gegenüber denen auf dem freien Wohnungsmarkt deutlich niedriger. Daher sollen diese Wohnungen Menschen zur Verfügung stehen, die auf günstigen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum angewiesen sind. Davon profitieren zum Beispiel junge Familien, Alleinerziehende, ältere oder Menschen mit Handicap. Grundsätzlich sind die persönlichen Haushaltseinkommen entscheidend dafür, wer eine geförderte Wohnung mieten kann.

Habe ich denn eigentlich einen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung?

Hätten Sie es gewusst?

Rund 80 Prozent der Senioren und rund 50 Prozent aller Haushalte in Hessen erfüllen die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung, darunter viele Rentner aber auch viele Berufsgruppen mit niedrigeren Einkommen. Die Anspruchsberechtigung prüfen die Städte und Gemeinden.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wie komme ich da dran?

Um eine Öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anzumieten.

Einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen ist gar nicht so kompliziert

Wer einen WBS beantragen möchte, wendet sich an das jeweils zuständige Wohnungsamt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und bringen Ihre Gehaltsabrechnungen, Ausweise, Geburtsurkunde der Kinder, Nachweis von Unterhaltsleistungen mit. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen entscheidet das Wohnungsamt, ob Sie einen Berechtigungsnachweis für den Bezug einer Sozialwohnung erhalten.

Die Einkommensgrenzen liegen zurzeit bei ca.

Personen          entspricht ca. Jahresbrutto          ca. pro Monat, brutto

1                                 21.801 €                              1.817 €

2                                 33.076 €                              2.756 €

3*                                41.461 €                              3.455 €

4*                                49.847 €                              4.154 €

5*                                 58.232 €                             4.853 €

 

* zwei Erwachsene + Kinder/Kind           

Grundlage für die Ermittlung des Gesamteinkommens ist das jeweilige Bruttojahreseinkommen, vermindert um die Werbungskosten.

 

**Die Inhalte dieser Seiten dienen lediglich der Information, sie stellen keine Rechtsberatung dar.